Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Tandem-Paragleitflüge von Schwarzair

1. Allgemeines

Schwarzair bietet Tandem-Paragleitflüge im Raum Lienz/Osttirol an. Die Durchführung der Flüge erfolgt ausschließlich durch erfahrene, berechtigte und entsprechend lizenzierte Tandempiloten.

Für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen mit einem Tandem-Paragleiter gelten die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die luftfahrtrechtlichen Vorschriften, sowie die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen.

Mit der Buchung, Anfrage, Bezahlung, Einlösung eines Gutscheins oder Teilnahme an einem Tandemflug erkennt der Passagier diese Bedingungen an.

2. Vertragsverhältnis und Durchführung des Fluges

Der Tandemflug wird von einem berechtigten Tandempiloten durchgeführt. Der verantwortliche Pilot entscheidet eigenverantwortlich über die Durchführung, Verschiebung oder den Abbruch eines Fluges.

Die Entscheidung über Startplatz, Flugroute, Flugdauer, Landeplatz und den genauen Ablauf des Fluges obliegt aus Sicherheitsgründen ausschließlich dem Piloten. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, insbesondere wenn Wetter, Wind, Thermik, Sichtverhältnisse oder andere sicherheitsrelevante Umstände dies erforderlich machen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Flugroute, eine bestimmte Flugdauer oder einen bestimmten Startplatz besteht nicht.

3. Terminvereinbarung und Wetterabhängigkeit

Tandem-Paragleiten ist stark wetterabhängig. Auch bei fix vereinbarten Terminen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fluges, wenn die Bedingungen aus Sicht des verantwortlichen Piloten nicht geeignet sind.

Schwarzair bzw. der verantwortliche Pilot prüft die Wetterlage vor dem Flug sorgfältig. Sicherheit hat immer Vorrang. Bei ungeeigneten Bedingungen wird der Termin kostenlos verschoben und ein Ersatztermin vereinbart.

Wetterbedingte Verschiebungen können auch kurzfristig erfolgen. Daraus entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz von Reisekosten, Verdienstausfall oder sonstigen Aufwendungen.

4. Preise, Zusatzkosten und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise für das jeweilige Flugpaket.

Nicht im Flugpreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Kosten für die Auffahrt zum Startplatz. Je nach Saison und Startplatz können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für Taxi, Shuttle oder Lifttickets der Lienzer Bergbahnen, insbesondere für die Auffahrt zum Steinermandl.

Foto- und Videoaufnahmen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies beim jeweiligen Flugpaket ausdrücklich angegeben ist. Andernfalls kann ein Foto-/Videopaket gegen Aufpreis erworben werden. Der aktuelle Preis beträgt, sofern nicht anders angegeben, 20 €.

Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung, zum Beispiel bar, per Überweisung oder über eine andere angebotene Zahlungsart.

5. Gutscheine

Gutscheine von Schwarzair können telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über angebotene Verkaufskanäle erworben werden.

Ein Gutschein berechtigt zur Einlösung für den darauf angegebenen Tandemflug bzw. Wert. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum grundsätzlich zwei Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

Der Gutschein ist am Flugtag mitzubringen bzw. vorzuweisen. Eine Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist.

Bei Preisänderungen kann nach Ablauf längerer Zeiträume eine Aufzahlung auf den aktuellen Flugpreis erforderlich sein, sofern der Gutschein nicht ausdrücklich für ein konkretes Flugpaket ohne Aufzahlung ausgestellt wurde.

6. Stornierung durch den Passagier

Der Passagier kann einen vereinbarten Termin schriftlich, telefonisch oder per WhatsApp absagen.

Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung ist bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei Absagen ab 2 Tagen bis 24 Stunden vor dem Termin kann eine Stornogebühr von 50 % des Flugpreises verrechnet werden.

Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, Nichterscheinen oder deutlich verspätetem Erscheinen kann der volle Flugpreis verrechnet werden.

Wird ein Termin wetterbedingt durch Schwarzair oder den verantwortlichen Piloten abgesagt, entstehen dem Passagier keine Stornokosten. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

7. Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen

Der Passagier bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Tandemflug teilzunehmen. Er muss körperlich und mental in der Lage sein, den Anweisungen des Piloten zu folgen und beim Start sowie bei der Landung einige sichere, zügige Schritte zu laufen.

Ein gewisses Maß an körperlicher Fitness ist erforderlich. Als grober Richtwert kann ein BMI von etwa 28 dienen. Entscheidend ist jedoch immer die Einschätzung des verantwortlichen Piloten unter Berücksichtigung von Wetter, Startplatz, Windverhältnissen und individueller körperlicher Verfassung.

Tandemflüge sind in der Regel bei einem Körpergewicht von etwa 30 bis 110 kg möglich. Personen über 110 kg können nur nach vorheriger Absprache und abhängig von den aktuellen Bedingungen mitfliegen.

Der Passagier verpflichtet sich, den Piloten vor dem Flug über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, insbesondere bei:

  • Einschränkungen des Bewegungsapparates

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Rücken-, Wirbelsäulen- oder Gelenkproblemen

  • Bluthochdruck

  • Neigung zu starker Übelkeit oder Reisekrankheit

  • psychischen oder neurologischen Erkrankungen

  • Schwangerschaft

  • Einnahme starker Medikamente

  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

Der Pilot ist berechtigt, einen Passagier vom Flug auszuschließen, wenn gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen. In diesem Fall wird je nach Situation über eine Verschiebung oder weitere Vorgehensweise entschieden.

8. Kinder und Minderjährige

Kinder können grundsätzlich mitfliegen, sofern sie körperlich und geistig dafür geeignet sind und die Voraussetzungen für einen sicheren Start und eine sichere Landung erfüllen.

In der Regel ist ein Mindestgewicht von etwa 30 kg erforderlich. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und hängt unter anderem von Entwicklung, Größe, Gewicht, Wetterbedingungen und Einschätzung des Piloten ab.

Bei Minderjährigen ist vor dem Flug die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter oder eine erwachsene Begleitperson muss beim Flugtermin anwesend sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Einweisung und Verhalten des Passagiers

Vor dem Start erhält der Passagier eine verständliche Einweisung durch den Piloten. Dabei werden Ablauf, Start, Flug, Landung und das Verhalten während des Fluges erklärt.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten jederzeit, vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere während Start, Flug und Landung.

Kann oder möchte der Passagier einer Anweisung nicht folgen, muss er dies dem Piloten sofort mitteilen.

Werden Anweisungen missachtet oder besteht dadurch eine Gefährdung für Passagier, Pilot oder Dritte, kann der Pilot den Flug verweigern, abbrechen oder den Passagier von der Teilnahme ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern der Ausschluss durch das Verhalten des Passagiers verursacht wurde.

10. Kleidung und Ausrüstung

Der Passagier ist verpflichtet, geeignete Kleidung zu tragen. Je nach Saison werden warme, winddichte und wetterangepasste Kleidung, eine Jacke, lange Hose sowie knöchelhohe, feste Schuhe empfohlen.

Optional sollten Handschuhe und Sonnenbrille mitgebracht werden. Beheizbare Handschuhe können auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sofern verfügbar.

Helm, Gurtzeug und die für den Tandemflug erforderliche Flugausrüstung werden von Schwarzair bzw. dem verantwortlichen Piloten bereitgestellt.

Schwarzair behält sich vor, Passagiere bei ungeeigneter Kleidung oder ungeeignetem Schuhwerk aus Sicherheitsgründen vom Flug auszuschließen oder den Flug zu verschieben.

11. Risiken beim Tandem-Paragleiten

Tandem-Paragleiten ist eine Flugsportart. Trotz sorgfältiger Planung, moderner Ausrüstung und erfahrener Piloten kann ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass Start, Flug und Landung von äußeren Einflüssen wie Wind, Thermik, Gelände, Wetteränderungen und Verhalten des Passagiers beeinflusst werden können.

Schwarzair und die ausführenden Piloten bemühen sich, alle Risiken so gering wie möglich zu halten. Voraussetzung dafür ist, dass der Passagier den Anweisungen des Piloten folgt und wahrheitsgemäße Angaben zu Gesundheit, Gewicht und körperlicher Verfassung macht.

12. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere den luftfahrtrechtlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Schäden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der bestehenden Versicherungsdeckung. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Passagiers, durch Missachtung von Anweisungen oder durch unrichtige Angaben entstehen, haftet der Passagier selbst.

Für mitgebrachte Gegenstände wie Mobiltelefone, Kameras, Brillen, Schmuck, Geld, Schlüssel oder sonstige Wertgegenstände übernimmt Schwarzair keine Haftung. Solche Gegenstände sind vom Passagier sicher zu verstauen oder auf eigene Verantwortung mitzunehmen.

Für Schäden, Verluste oder Unfälle auf dem Weg zum Treffpunkt, während der privaten Anreise oder außerhalb des unmittelbaren Flugablaufs wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Versicherung

Die Durchführung von Tandemflügen erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Tandem-Paragleitflüge bei "AIR&MORE Versicherungsagentur für Flugsport".

Ansprüche, die über gesetzliche oder versicherungsvertragliche Deckungssummen hinausgehen, sind ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

14. Foto- und Videopaket

Foto- und Videoaufnahmen können je nach Flugpaket inkludiert oder gegen Aufpreis erhältlich sein.

Die Erstellung von Foto- und Videomaterial erfolgt während des Fluges nach Möglichkeit, kann jedoch nicht garantiert werden. Technische Probleme, ungünstige Lichtverhältnisse, Wetterbedingungen oder sicherheitsrelevante Umstände können dazu führen, dass Aufnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.

Sollte ein separat bezahltes Foto-/Videopaket aus technischen Gründen vollständig ausfallen, wird der dafür bezahlte Betrag rückerstattet. Ein Anspruch auf Wiederholung des Fluges besteht dadurch nicht.

15. Nutzung von Bild- und Videomaterial

Foto- und Videoaufnahmen des Passagiers werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Passagiers erstellt.

Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung durch Schwarzair erfolgt nur mit Zustimmung des Passagiers. Der Passagier kann einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen.

Sofern der Passagier Schwarzair Foto- oder Videomaterial freiwillig zur Verfügung stellt oder einer Veröffentlichung zustimmt, darf Schwarzair dieses Material für Website, Social Media und Werbezwecke verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Passagiers werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, Buchungen, Gutscheinen, Terminvereinbarungen und zur Durchführung des Tandemfluges verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf schwarzairtandem.at zu entnehmen.

17. Widerrufsrecht bei Gutscheinen und Online-Bestellungen

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte nach österreichischem Recht.

Wird ein Gutschein online, telefonisch oder per E-Mail gekauft, kann dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen. Die genaue Widerrufsfrist und die Bedingungen richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Wurde ein Gutschein bereits vollständig eingelöst oder wurde eine Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits erbracht, kann ein Widerruf ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, soweit gesetzlich zulässig.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Lienz in Osttirol.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bleiben vorbehalten.

Kontakt

+43 699 11312999
schwarzair@outlook.com

SCHWARZAIR